Allgemeine Geschäftsbedingungen
impact
Anwendung
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil
aller Rechtsgeschäfte mit "impact" Mag. Dr. Wolfgang
Hackl Management Consulting KEG, die ab nun mit der Kurzform impact
bezeichnet wird.
Preise
Mündlich erteilte Preisinformationen gelten lediglich als
unverbindlicher Schätzungsanschlag zur Orientierung des Kunden.
Nur für schriftlich bekannt gegebene Preise übernehmen
wir die Gewähr für ihre Richtigkeit und binden uns daran.
Angebot und Vereinbarung
Aus dem vom Angebot abgeleiteten, gemeinsam vereinbarten Vertrag
bzw. der gemeinsamen Vereinbarung, können nachträglich
keine Elemente herausgestrichen oder abgelehnt werden. Bei Trainingsprozessen
werden verbindliche Vereinbarungen immer nur für das nächste
Quartal getroffen. Entscheidende Abänderungen des Trainingablaufs
während des Trainingsprogrammes müssen gesondert vereinbart
werden. Unsere Angebote haben grundsätzlich eine Gültigkeit
von acht Wochen, wenn nicht anders vereinbart. Nach dieser Zeit
sind wir nicht mehr an die betreffenden Angaben zu binden.
Durchführung und Buchung
Die verbindliche Buchung des vereinbarten Trainingsprogramms erfolgt
Semesterweise, sofern das Programm in Semester eingeteilt ist.
Es wird jeweils nur das nächste Semester verbindlich gebucht
und bezahlt. Phasen können nicht einzeln gebucht werden,
da es den logistisch aufbauenden Ablauf des Programms zerstören
würde. Es gibt für jedes Semester eine eigene Vereinbarung.
Stornierung oder Verschiebung von gebuchten Trainings
Bei Stornierung innerhalb von acht Wochen vor dem Trainingstermin
oder Prozeßbeginn (wenn im Angebot nicht anders bezeichnet),
verrechnen wir 80% der Summe des
Angebots. Bei Stornierung außerhalb von 8 Wochen vor dem Trainingstermin,
wird eine Stornogebühr in der Höhe von 50% der Angebotssumme je nach bereits erfolgtem Vorbereitungsaufwand
berechnet. An das Angebot binden wir uns in diesen Fällen
nicht länger. Bei Trainingsprozessen wird jeweils die Angebotssumme
des ausgefallenen oder verschobenen Leistungsanteils als Berechnungsbasis
für die Stornogebühr herangezogen. Bei abgesagten und verschobenen Trainingsprozessen
wird das erste Semester als Berechnungsbasis berücksichtigt. Bei Verschiebungen innerhalb von 6 Monaten nach ursprünglichem Buchungsdatum fällt eine Gebühr von 20 % an. Eine Verschiebung von mehr als 6 Monaten wird als Absage gehandhabt.
Zahlung, Kondition und Faktura
Die Rechnungsbeträge sind, wenn nicht anders vereinbart,
abzugsfrei bei Fakturenerhalt zur Zahlung fällig. Rechnungsbeträge für Leistungen werden zuzügl.
Reisekosten, Telekom-Kosten für Online Coachings, Unterkunft
der Trainer am Seminarort fakturiert
Wenn nicht anders vereinbart, verrechnen wir für Strecken außerhalb
Wiens und Umgebung, die zur Erfüllung des Auftrages dienen,
das amtliche Kilometergeld von EUR 0,42/km, oder die anfallenden Flugkosten. Hotelkosten der Trainer und Assistenten werden, wenn nicht anders vereinbart vom Auftraggeber bezahlt. Alle Beträge zuzügl.
gesetzlich geltender Umsatzsteuer.
Geheimhaltung
Der Auftraggeber und impact selbst verpflichten sich, über
alle ihnen bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen
oder betrieblichen Angelegenheiten des anderen, auch über
das Ende eines Auftragsverhältnisses hinaus, strengstes Stillschweigen
zu bewahren. Das gilt insbesondere auch für elektronisch
verarbeitete Informationen.
Treuepflichten
Der Auftraggeber und impact verpflichten sich zur gegenseitigen
Loyalität. Zu unterlassen sind insbesondere die Einstellung
oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen
Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung
tätig geworden sind, vor Ablauf von 6 Monaten nach Beendigung
einer Zusammenarbeit.
Lernziel-Verantwortung
impact orientiert sich in den Trainings und Seminaren konkret
an den vereinbarten Lernzielen, die immer emotionale, kognitive
und verhaltensbezogene Inhalte sind. Fachliche oder branchenspezifisches
Know-how Inhalte, werden nicht kommuniziert und in ihrer Richtigkeit
bei den Mitarbeitern daher nicht geprüft. Eine spontane Abänderungen
des Seminarablaufes obliegen der Entscheidung des Trainers, wenn
eine Änderung im Sinne der Lernzielerreichung sinnvoll ist.
Versicherung
Seminarteilnehmer erlebnisorientierter Seminare sind unfallversichert.
Die Teilnehmer entscheiden sich für das Mitmachen an einzelnen
Aufgaben nach freiem Willen, ohne Sozialdruck und unter genauer
Kenntnis des Verletzungsrisikos
Gerichtsstand
Wenn nicht anders vereinbart ist gilt als Gerichtsstand der jeweilige
Sitz der auftragnehmenden impact-Gesellschaft in Wien. Stand 14.10.2015