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Allgemeine Geschäftsbedingungen impact

Anwendung
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte mit "impact" Mag. Dr. Wolfgang Hackl Management Consulting KEG, die ab nun mit der Kurzform impact bezeichnet wird.

Preise
Mündlich erteilte Preisinformationen gelten lediglich als unverbindlicher Schätzungsanschlag zur Orientierung des Kunden. Nur für schriftlich bekannt gegebene Preise übernehmen wir die Gewähr für ihre Richtigkeit und binden uns daran.

Angebot und Vereinbarung
Aus dem vom Angebot abgeleiteten, gemeinsam vereinbarten Vertrag bzw. der gemeinsamen Vereinbarung, können nachträglich keine Elemente herausgestrichen oder abgelehnt werden. Bei Trainingsprozessen werden verbindliche Vereinbarungen immer nur für das nächste Quartal getroffen. Entscheidende Abänderungen des Trainingablaufs während des Trainingsprogrammes müssen gesondert vereinbart werden. Unsere Angebote haben grundsätzlich eine Gültigkeit von acht Wochen, wenn nicht anders vereinbart. Nach dieser Zeit sind wir nicht mehr an die betreffenden Angaben zu binden.

Durchführung und Buchung
Die verbindliche Buchung des vereinbarten Trainingsprogramms erfolgt Semesterweise, sofern das Programm in Semester eingeteilt ist. Es wird jeweils nur das nächste Semester verbindlich gebucht und bezahlt. Phasen können nicht einzeln gebucht werden, da es den logistisch aufbauenden Ablauf des Programms zerstören würde. Es gibt für jedes Semester eine eigene Vereinbarung.

Stornierung oder Verschiebung von gebuchten Trainings
Bei Stornierung innerhalb von acht Wochen vor dem Trainingstermin oder Prozeßbeginn (wenn im Angebot nicht anders bezeichnet), verrechnen wir je nach Vorbereitungsaufwand 50% der Summe des Angebots. Bei Stornierung innerhalb von vier Wochen vor dem Trainingstermin, wird eine Stornogebühr in der Höhe von 80% der Angebotssumme berechnet. An das Angebot binden wir uns in diesen Fällen nicht länger. Bei Trainingsprozessen wird jeweils die Angebotssumme des ausgefallenen oder verschobenen Leistungsanteils als Berechnungsbasis für die Stornogebühr herangezogen. Bei abgesagten Trainingsprozessen wird das erste Semester als Berechnungsbasis berücksichtigt.

Zahlung, Kondition und Faktura
Die Rechnungsbeträge sind, wenn nicht anders vereinbart, abzugsfrei bei Fakturenerhalt zur Zahlung fällig.·

  • Rechnungsbeträge für Leistungen werden zuzügl. Reisekosten, Telekom-Kosten für Online Coachings, Unterkunft der Trainer am Seminarort fakturiert

  • Abrechnung Online Coaching: Einheiten gemäß Auftrag mit Auflistung zum Monatsletzten.
  • Anzahlung 20% bei Auftrag, Restzahlung Abrechnung zum Ultimo des Monats
  • Rücktritt von der Buchung bis 8 Wochen vor dem Seminar: 20% werden einbehalten, bei Verschiebung innerhalb von 6 Monaten keine Kosten; Ausnahme: Verschiebung innerhalb von 10 Tage vor dem Training: 20% der Auftragssumme sind zu bezahlen, auch bei nur kurzfristiger Verschiebung
  • Rücktritt innerhalb von 8 Wochen vor dem Seminar: 50% der Angebotssumme sind zu bezahlen, bei Verschiebung: innerhalb 10 Tagen vor dem Training, 20% der Angebotssumme.

Wenn nicht anders vereinbart, verrechnen wir für Strecken außerhalb Wiens und Umgebung, die zur Erfüllung des Auftrages dienen, das amtliche Kilometergeld von EUR 0,359/km.Alle Beträge zuzügl. gesetzlich geltender Umsatzsteuer.

Geheimhaltung
Der Auftraggeber und impact selbst verpflichten sich, über alle ihnen bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen oder betrieblichen Angelegenheiten des anderen, auch über das Ende eines Auftragsverhältnisses hinaus, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Das gilt insbesondere auch für elektronisch verarbeitete Informationen.

Treuepflichten
Der Auftraggeber und impact verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen sind insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig geworden sind, vor Ablauf von 6 Monaten nach Beendigung einer Zusammenarbeit.

Lernziel-Verantwortung
impact orientiert sich in den Trainings und Seminaren konkret an den vereinbarten Lernzielen, die immer emotionale, kognitive und verhaltensbezogene Inhalte sind. Fachliche oder branchenspezifisches Know-how Inhalte, werden nicht kommuniziert und in ihrer Richtigkeit bei den Mitarbeitern daher nicht geprüft. Eine spontane Abänderungen des Seminarablaufes obliegen der Entscheidung des Trainers, wenn eine Änderung im Sinne der Lernzielerreichung sinnvoll ist.

Versicherung
Seminarteilnehmer erlebnisorientierter Seminare sind unfallversichert. Die Teilnehmer entscheiden sich für das Mitmachen an einzelnen Aufgaben nach freiem Willen, ohne Sozialdruck und unter genauer Kenntnis des Verletzungsrisikos

Gerichtsstand
Wenn nicht anders vereinbart ist gilt als Gerichtsstand der jeweilige Sitz der auftragnehmenden impact-Gesellschaft in Wien. Stand 14.10.2003

 


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